zum internen Bereich

BDTA InternDie Geldkarte


{Initiative Geldkarte}

BDTA sieht sich in seiner Ausrichtung bestätigt

Köln, 27. April 2010 – Der britische Einzelhandelsverband LABA hat am 26. April 2010 Klage gegen ein britisches Gesetz eingereicht, das Zigarettenautomaten und das Zeigen von Zigarettenpackungen in Geschäften verbietet. Das Gesetz soll ab Oktober 2011 in Kraft treten mit einer Übergangsfrist für kleinere Geschäfte bis Oktober 2013.

In Deutschland dürfen Tabakwaren nur dann über Automaten angeboten werden, wenn über technische Vorrichtungen oder ständige Beaufsichtigung sichergestellt ist, dass unter 18-jährige an den Geräten nicht kaufen können. Der Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) hat deshalb zusammen mit der Deutschen Kreditwirtschaft und in Abstimmung mit dem Gesetzgeber ein Alterskontrollsystem entwickelt und 2007 - unter Aufwand von mehr als 300 Millionen Euro – in Einsatz gebracht. Alle öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten sind hierzulande technisch so gesichert, dass Kinder und Jugendliche an ihnen nicht kaufen können. Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind über die genannten Maßnahmen flächendeckend, wirksam und effektiv umgesetzt worden. Aufgabe unserer Gesellschaft und damit des Staates ist es, Jugendliche auf Gefahren aufmerksam zu machen und sie zu schützen. Dies kann allerdings nur dann wirkungsvoll gelingen, wenn Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Hand in Hand arbeiten. Die Umsetzung eines kartenbasierten Alterskontrollsystems an Zigarettenautomaten ist dafür ein Paradebeispiel und zudem ein wichtiger Schritt, um Jugendliche vor den Gefahren des Rauchens zu schützen. „Staat und Wirtschaft haben in Deutschland eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass die Ziele des Jugend- und Gesundheitsschutzes durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen gleichermaßen erreichbar sind, so Carsten Zenner, Geschäftsführer des BDTA. Wir sehen uns daher als Branche, gerade auch vor dem Hintergrund der Diskussionen in Großbritannien, im Hinblick auf unserer verantwortungsvolle jugendschutzpolitische Ausrichtung sowie unsere wirkungsvollen technischen Aktivitäten ausdrücklich bestätigt“. Aus dieser Betrachtung heraus besteht für die Bundesrepublik Deutschland kein weiterer politischer Handlungsbedarf, die derzeit gültige Rechtslage zu verschärfen. Diese Auffassung hat auch nochmals die Bundesregierung im Rahmen ihrer Antwort vom 31. März 2010 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schriftlich dokumentiert. Zudem tritt der BDTA dafür ein, dass an Tabakverkaufsstellen in Deutschland auch zukünftig eine Kommunikation mit informierten und erwachsenen Rauchern – auch in Form der Präsentation oder Darstellung von Tabakprodukten - gewährleistet bleiben muss. Pressekontakt: Carsten Zenner, Geschäftsführer BDTA Stadtwaldgürtel 44 50931 Köln Telefon: 0221-400700 www.bdta.de

BDTA Jahresversammlung 2010
Die BDTA-Jahresversammlung 2010 findet am 19./20. Mai in Berlin statt.


 
Änderung des Jugendschutzgesetz zum 1. September 2007
Ab 1. September 2007 dürfen Tabakwaren nur noch an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Für den Verkauf über Zigarettenautomaten wird eine Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2009 gewährt.
Kontakt
Sie erreichen uns per E-Mail unter busch@bdta.de oder direkt telefonisch unter 0221-400700.
Presseservice
Nutzen Sie unseren Presseservice, wenn Sie von uns aktuell informiert werden möchten. Ihre E-Mail-Adresse genügt, eine Abmeldung ist jederzeit wieder möglich.

Name (optional)

eMail-Adresse

anmelden
abmelden