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Zigarettenautomaten ab 01. Januar 2009 jugendsicher

Ab dem 01. Januar 2009 wird sich kein Zigarettenautomat mehr damit zufrieden geben, dass man ihn mit dem fälligen Geldbetrag füttert.Bevor die Käufer ihre Schachtel bekommen, müssen sie zuerst nachweisen, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind.

Was wird anders?

Altersverifikation am Zigarettenautomaten

 

·        Seit dem 1. Januar 2009 kann nur noch derjenige Zigaretten am Automaten erwerben, der einen Altersnachweis erbringt. Dazu benötigen die Konsumenten eine ec-Karte mit Chip auf dem ein Jugendschutzmerkmal integriert ist. Bankkartenbesitzer, die noch keinen Chip auf ihrer ec-Karte haben, können sich bei Ihrem Kreditinstitut informieren und ggf. eine neue ec-Karte mit Jugendschutzmerkmal beantragen.

·        Der Datenschutz ist gewährleistet, da keine personenbezogenen Daten bei der Altersprüfung im Zigarettenautomaten gespeichert werden. Dies wurde von TÜV-Rheinland gutachterlich bestätigt.

·        Die Altersprüfung mit der ec-Karte an Zigarettenautomaten wurde durch den TÜV-Rheinland als funktionstauglich und funktionssicher eingestuft, den gesetzlichen Anforderungen voll gerecht zu werden.

·        Für die Umstellung der Automaten auf das neue Jugendschutz-System haben die Mitglieder des BDTA rund 300 Millionen Euro investiert.

Was steckt dahinter?
  • Für Tabakwaren gilt: Kein Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren. Diese Vorgabe wird zum 01. Januar 2009 an allen öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten umgesetzt sein.
  • Im Einzelhandel soll das Verkaufspersonal dafür sorgen, dass die Vorgabe umgesetzt wird. Mit dem Jugendschutzmerkmal auf dem Chip der ec-Karte haben jetzt auch Zigarettenautomaten ein Kontrollinstrument.
Jetzt aktiv werden!
  • Einige Banken bieten ihren Kunden nicht automatisch eine ec-Karte mit Chip an.
  • Bankkartenbesitzer, die noch keinen Chip auf ihrer ec-Karte haben, können sich bei ihrem Kreditinstitut informieren und -wenn nötig- eine neue ec-Karte mit Chip und Jugendschutzmerkmal beantragen.
  • Dasselbe gilt für ec-Karten mit Chip, die noch kein Jugendschutzmerkmal haben.

BDTA Jahresversammlung 2010
Die BDTA-Jahresversammlung 2010 findet am 19./20. Mai in Berlin statt.


 
Änderung des Jugendschutzgesetz zum 1. September 2007
Ab 1. September 2007 dürfen Tabakwaren nur noch an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Für den Verkauf über Zigarettenautomaten wird eine Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2009 gewährt.
Kontakt
Sie erreichen uns per E-Mail unter busch@bdta.de oder direkt telefonisch unter 0221-400700.
Presseservice
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