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Rauchen erst mit 18! Übergangsfrist für Automaten

Ab 1. September 2007 dürfen Tabakwaren nur noch an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Für den Verkauf von Tabakwaren über Zigarettenautomaten wird eine Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2009 gewährt.

Auszug aus:

 

Gesetz

Zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

 

Vom 20. Juli 2007

 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 3

 

Änderung

des Jugendschutzgesetzes

 

In § 10 Abs. 1 und 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 sowie § 28 Abs. 1 Nr. 12 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBI. I S. 2730, 2003 I S. 476), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBI. I S. 179, 251) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „unter 16 Jahre“ gestrichen.

Artikel 7

 

Inkrafttreten

 

(1)   Dieses Gesetz tritt am 1. September 2007 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.

 

 

(3)  Artikel 3 (§ 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2)*  tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

     _________________________________________________________________

                                        * Verkauf über Zigarettenautomaten       

   


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Änderung des Jugendschutzgesetz zum 1. September 2007
Ab 1. September 2007 dürfen Tabakwaren nur noch an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Für den Verkauf über Zigarettenautomaten wird eine Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2009 gewährt.
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