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Jugendschutzprojekt 18 Jahre

Gemäß Jugendschutzgesetz müssen alle Automaten zum Stichtag 1.1.2009 gewährleisten, dass nur noch Erwachsene (Personen ab 18 Jahren) an ihnen Tabakwaren kaufen können.

Unter den jeweils eingerichteten Herstellerrubriken, können Sie entweder direkt die entsprechenden Hersteller-Softwarestände "Jugendschutz 18 Jahre" herunterladen oder Sie finden eine Verlinkung zu der Internetseite des entsprechenden Hersteller, über die dann der Versionsstand heruntergeladen werden kann.

Für Fragen steht Ihnen Herr Dirk Schmitz in der Geschäftsstelle zur Verfügung


BDTA Jahresversammlung 2010
Die BDTA-Jahresversammlung 2010 findet am 19./20. Mai in Berlin statt.


 
Änderung des Jugendschutzgesetz zum 1. September 2007
Ab 1. September 2007 dürfen Tabakwaren nur noch an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Für den Verkauf über Zigarettenautomaten wird eine Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2009 gewährt.
Kontakt
Sie erreichen uns per E-Mail unter busch@bdta.de oder direkt telefonisch unter 0221-400700.
Presseservice
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