Aktuelles
Altersnachweis mit Girocard ohne HK‐MSAM
Die Geldkarte ist nicht des Deutschen liebstes Kind – als Zahlungsmittel kommt sie kaum zum Einsatz und macht dort, wo man sie einsetzen kann, kaum ein Prozent des Umsatzes aus. Andererseits ist die Girocard das bevorzugte Mittel des Altersnachweises im Rahmen der Jugendschutzprüfung am Automaten, sie nutzt dabei die Marktplatzfunktion im Geldkartenchip auf der Girocard.
Wir berichteten bereits in der letzten Ausgabe darüber, dass ein HK-MSAM – auch kurz „Händlerkarte“ genannt – nur für die Bezahlfunktion erforderlich ist. Die Händlerkarte wird auf den jeweiligen Automatenaufsteller personalisiert, um die Geldkartenumsätze entsprechend abwickeln zu können. Dies verhindert größere Sammelbestellungen über die BDTA Service GmbH.
Verzichtet der Automatenaufsteller hingegen auf die Bezahlmöglichkeit mit der Geldkarte, kann er statt der Händlerkarte auch ein MSAM einsetzen. Das MSAM bedarf im Gegensatz zur Händlerkarte nicht der Personalisierung.
Der TAA prüft derzeit mit der BDTA Service GmbH und verschiedenen Partnern die Möglichkeiten zur Sammelbestellung. Ein möglicher Preisvorteil ergäbe sich in erster Linie durch eine hohe Stückzahl. Sobald die Rahmenbedingungen geklärt sind, wird der BDTA eine entsprechende Abfrage bei seinen Mitgliedern durchführen, um eine entsprechende Bestellmenge zu generieren.

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