Aktuelles

Rückblick auf die BDTA-Mitgliederversammlung 2025

Neuer Vorstand gewählt, vorläufige juristische Klarheit bei Automatenaufklebern, digitale Altersverifikation im Fokus

 

Am 08. Mai 2025 fand in Dresden die Mitgliederversammlung des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) statt. Die Veranstaltung war geprägt von zukunftsweisenden Themen: Vorstandswahlen, ein starkes rechtliches Signal aus Heilbronn, sowie der digitale Austausch zu Altersverifikation und Identitätsmanagement.

 

Neuer Vorstand für die Amtsperiode 2025–2027

Die Mitglieder des BDTA wählten einen neuen Vorstand für die kommenden zwei Jahre:

1. Vorsitzender: Dr. Michael Reisen-Hall, Hall Tabakwaren e.K., Mönchengladbach

Stellvertretender Vorsitzender: Andreas Lukasch, tobaccoland Automaten GmbH & Co. KG, Mönchengladbach

Schatzmeister: Oliver Gengenbach, Karl Gengenbach GmbH & Co. KG, Schwäbisch Hall

Weitere gewählte Vorstandsmitglieder:

Maximilian Carle, Dietz GmbH, Leingarten

Mario Consentino, Tabakwaren Union Barkow GmbH, Bad Nenndorf

Alexander Glasschröder, Zigaretten Glasschröder GmbH & Co. KG, Deggendorf

Stefan Huissel, Huissel Tabak GmbH, Nufringen

Rikus Kolster, Lekkerland SE, Frechen

Rudolf Ostermeier, Ostermeier GmbH & Co. KG, Ottobrunn

Ralf Reinders, Carl Domsky GmbH & Co. KG, Leer

Menas Wolf, Wolf Tabakwaren e.K., Gerolzhofen

Maximilian Zehfuß, Willi Weber GmbH & Co. KG, Dieburg

Kooptiertes Vorstandsmitglied:

Johannes Kayenburg-Hall, Hall Tabakwaren e.K., Mönchengladbach

Der Verband gratuliert allen Gewählten herzlich und dankt für die Bereitschaft, sich für die Branche und ihre Interessen aktiv einzusetzen.

 

GAASS 2025: Internationale Standards zur Altersverifikation

Ein zentrales Thema war die Zukunft des Jugendschutzes – insbesondere im Hinblick auf technische Altersverifikationslösungen. Der BDTA war aufgrund seines seit 2007 etablierten, verlässlichen Jugendschutzsystems an Zigarettenautomaten als einziger Wirtschaftsverband Teil der Deutschen Delegation bei der Global Age Assurance Standards Summit (GAASS) 2025 in Amsterdam, bei dem internationale Expertinnen und Experten neue Standards und Lösungen zur Altersverifikation diskutierten. Dass der BDTA in diesen Kreis berufen wurde, unterstreicht die anerkannte Vorreiterrolle des Verbandes im Bereich des technischen Jugendschutzes – auch in einem regulierten und gesellschaftlich sensiblen Produktumfeld.

Ein wichtiges Ergebnis: Die Entwicklung sogenannter „Mini-Wallets“, also datensparsamer Altersnachweise, die Nutzer über digitale Identitätslösungen wie die EUDI-Wallet bereitstellen können. Die Mini-Wallet ermöglicht es, Altersangaben zu bestätigen, ohne sensible persönliche Daten preiszugeben – ein Ansatz, der gerade für den Verkauf über Automaten an Bedeutung gewinnt.

 

Austausch mit der Bundesdruckerei: Digitale Identität der Zukunft

Im Rahmen der Versammlung fand auch ein virtueller Austausch mit der Bundesdruckerei statt. Im Mittelpunkt stand die Entwicklung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet), an der die Bundesdruckerei maßgeblich beteiligt ist. Die EUDI-Wallet soll künftig europaweit eine sichere, digitale Identifizierung ermöglichen – auch mit Blick auf den Jugendschutz.

Der BDTA wird den weiteren Entwicklungsprozess aktiv begleiten und die Interessen für die Automatenbranche und Mitgliedsunternehmen vertreten.

 

Gerichtsurteil stärkt Automatenpraxis – Klage abgewiesen

Ein Höhepunkt der Versammlung war der juristische Beitrag von Prof. Dr. Peter Ruess (ARNOLD RUESS Rechtsanwälte). Er berichtete über das Urteil des Landgerichts Heilbronn im Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen ein BDTA-Mitgliedsunternehmen.

Das Gericht wies die Klage vollumfänglich und kostenpflichtig ab – und stellte fest, dass die beanstandete Gestaltung der Automatenschachtschilder weder gegen das BGH-Urteil vom 26.10.2023 noch gegen geltendes Verbraucherrecht verstößt. Damit wurde der BDTA-Automatenaufkleber erstmals gerichtlich bestätigt.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, stellt aber ein wichtiges Signal für die Branche dar.

Update: Mittlerweile hat die Beklagte das Berufungsschreiben der Gegenseite zum Oberlandesgericht Stuttgart erhalten. Die Berufungsbegründung wird uns erst im Sommer vorliegen.

 

Zentrale Plattform der Branche: Die BDTA-Jahrestagung

Die BDTA-Jahrestagung hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der zentralen Treffpunkte der Tabakwarenbranche entwickelt. Auch in der Fachpresse wird dieser Bedeutungszuwachs anerkannt: Die Deutsche Tabakzeitung (DTZ) schrieb in ihrer Ausgabe 20 auf der Titelseite:

„Aber tatsächlich festigt die Veranstaltung immer mehr ihre Rolle als eines der wichtigsten und größten Treffen von Firmen und Verbänden der Tabakbranche.“[1]

Diese Entwicklung ist vor allem auf die kontinuierlich hohe Beteiligung der Mitgliedsbetriebe zurückzuführen. Eine starke Präsenz zeigt nicht nur die Geschlossenheit innerhalb des Verbandes, sondern sendet auch ein deutliches Signal nach außen – an Industrie, Politik und die interessierte Öffentlichkeit.

Je breiter die Teilnahme, desto sichtbarer wird die Rolle des BDTA als Interessenvertretung der Branche. Zugleich bietet die Jahrestagung wertvolle Impulse für den fachlichen Austausch und die persönliche Vernetzung innerhalb des Marktes.

Auch in Zukunft bleibt die BDTA-Jahrestagung ein wichtiger Impulsgeber für aktuelle Themen und gemeinsame Positionierungen. Die Beteiligung möglichst vieler Akteure trägt dazu bei, die Relevanz der Veranstaltung und des Verbandes weiter zu stärken.

 

[1] Siehe: https://www.tabakzeitung.de/allgemein/bdta-brauchen-politikwechsel/

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