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FAQ zu Track&Trace

Was ist Track&Trace?

Die europäische Tabakproduktrichtlinie schreibt eine Rückverfolgbarkeit von Zigaretten und Feinschnitt seit dem 20.05.2019 und ab dem 20.05.2024 für alle übrigen Tabakerzeugnisse vor, von der produzierenden Maschine bis vor den Wareneingang bei der ersten Verkaufsstelle. Erste Verkaufsstellen sind Stellen, an denen Tabakerzeugnisse an Endverbraucher verkauft werden, z.B. Kioske, Zigarettenautomaten, Einzelhandelsgeschäfte.

 

Wer ist meldepflichtig?

Meldepflichtig sind alle Wirtschaftsteilnehmer der Lieferkette außer den Inhabern erster Verkaufsstellen.

 

Was benötigen meldepflichtige Wirtschaftsteilnehmer?

Diese benötigen die notwendige Ausrüstung, um ihre Wareneingänge und Warenausgänge zu scannen und elektronisch zu melden, eine Economic Operator ID (EOID) als Wirtschaftsteilnehmer und je eine Facility ID (FID) für jede Einrichtung (Lager, Zigarettenautomaten, Ladengeschäfte usw.).

 

Was benötigen Inhaber erster Verkaufsstellen?

Auch Inhaber erster Verkaufsstellen benötigen eine EOID und für jede Einrichtung eine FID.

 

Woher bekomme ich meine EOID/FID?

Wirtschaftsteilnehmer beantragen grundsätzlich ihre jeweiligen EOID/FID bei der Bundesdruckerei. Inhaber erster Verkaufsstellen können sich auch an sie beliefernde Tabakwarengroßhändler wenden und diese mit der Beantragung beauftragen. Inhaber erster Verkaufsstellen binden sich durch die Beauftragung der Beantragung nicht an den jeweiligen Tabakwarengroßhändler, die beantragten EOID und FID können auch im Verkehr mit anderen Tabakwarengroßhändlern genutzt werden. Der Großhändler, der die EOID bzw. FID für den Einzelhändler beantragt, ist gesetzlich verpflichtet, diesem Einzelhändler seine EOID bzw. FID mitzuteilen, damit sie vom Einzelhändler auch im Verkehr mit anderen Großhändlern verwendet werden kann.

 

 

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