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Jugendschutz

Rauchen erst ab 18!

Wir nehmen unseren Auftrag aktiv wahr.
Junge Menschen sind der Motor und die Zukunft unserer Gesellschaft. Aufgabe unserer Gesellschaft und damit auch des Staates ist es einerseits, dieses Potenzial vollumfänglich zu fördern, andererseits aber auch, Minderjährige auf Gefahren aufmerksam zu machen und sie zu schützen.

Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche rauchen.

Im Jugendschutzgesetz (§ 10 JuSchG) sind klare Standards im Hinblick auf die Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige festgelegt. Damit Jugendschutz aber funktioniert, müssen alle gesellschaftlichen Kräfte an einem Strang ziehen.

Gesetze leben erst dann, wenn sie aktiv angewendet werden.

Dem Tabakwaren-Großhandel sowie dem Zigarettenautomaten aufstellenden Handel in Deutschland wird daher auch eine besondere Verantwortung zu teil, wenn es darum geht, dass Jugendschutzregelungen effektiv umgesetzt werden. Diesem Auftrag haben wir uns aktiv gestellt und zusammen mit der Deutschen Kreditwirtschaft eine wirksame elektronische Lösung für den Jugendschutz an Zigarettenautomaten sowie für andere Anwendungsbereiche entwickelt. Die Branche hat in die Umsetzung dieser elektronischen Altersverifikationsverfahren an allen bundesweit betriebenen Zigarettenautomaten bisher etwa 350. Mio. Euro investiert.

Zigaretten an Automaten gibt es nur gegen Altersnachweis

In Deutschland gibt es Zigaretten an Automaten nur noch gegen Altersnachweis per kontogebundener Bankkarte (GeldKarte-Chip) oder per amtlicher, personengebundener Ausweisdokumente (dem Personalausweis und dem EU-Führerschein). Der Datenschutz ist gewährleistet, da keine personenbezogenen Daten bei der Altersprüfung im Zigarettenautomaten gespeichert werden. Dies wurde von TÜV-Rheinland gutachterlich bestätigt. Die Altersprüfung mit der ec-Karte an Zigarettenautomaten wurde durch den TÜV-Rheinland als funktionstauglich und funktionssicher eingestuft, den gesetzlichen Anforderungen voll gerecht zu werden. Das technische Sicherungskonzept an allen Zigarettenautomaten ist ein wichtiger Schritt und eine effektive Barriere zugleich, um Jugendliche vor den Gefahren des Rauchens zu schützen.

Jugendschutz im Sinne der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat daher auch im Rahmen einer Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/3725 vom 16.5.2011– folgende Festlegung vorgenommen: …“Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sieht die Bundesregierung die bereits existierenden gesetzlichen Vorschriften und die in Vollzug dieser Vorschriften erfolgte Umsetzung der technischen Sicherung von Zigarettenautomaten durch Alterskontrolle per Geldkarte oder europäischem Führerschein als derzeit ausreichend und als die mildesten Mittel an, um das Abgabeverbot von Tabakwaren durch Automaten an Jugendliche wirksam zu regeln“.

Transparenz ist unsere Stärke

Die Konstruktion der jugendschutzrechtlichen Vorgaben für Zigarettenautomaten setzen bereits an den Voraussetzungen an, überhaupt ein Tabakwarenangebot führen zu dürfen. Dies grenzt den Automaten in Bezug auf vollständige Transparenz, Kontroll- und Sanktionierungsmöglichkeiten von anderen legalen, stationären Verkaufspunkten – vor allem aber deutlich von illegalen Vertriebsstrukturen – ab.
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