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Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen

Wirtschaftspolitischer Rahmen für den Handel mit Tabakwaren in Deutschland

 

I. Wirtschaftliche Rahmenbedingung

Laut Tabaksteuergesetz obliegt alleine den Herstellern von Tabakerzeugnissen die Hoheit über die Festsetzung des so genannten Kleinverkaufspreises.
„Kleinverkaufspreis ist der Preis, den der Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für Rauchtabak je Kilogramm bestimmt“ (§ 3 Abs.1 TabStG).
Der auf dem Steuerzeichen angegebene Packungspreis oder der sich daraus ergebende Kleinverkaufspreis darf vom Händler bei Abgabe von Tabakwaren an Verbraucher
… nicht unterschritten werden (§26 Abs. 1 TabStG)
… nicht überschritten werden (§ 28 Abs.1 TabStG).

Damit entfällt für den Großhandel mit Tabakwaren jegliche Möglichkeit individueller Preiskalkulation nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes. Die Branche ist einerseits dem fiskalischen Anspruchsdenken hinsichtlich eines angemessenen Aufkommens aus der Tabaksteuer  und andererseits dem herstellerindividuellen Handeln der Industrie im Hinblick auf eine subjektive Betrachtung des richtigen Preises für ein Tabakprodukt ausgesetzt.

Vor diesem Hintergrund sind die Einkaufspreise und –konditionen des Handels bei der herstellenden Industrie von besonderer Bedeutung, denn mangels eigener Preisbildungsmöglichkeiten ist der Handel darauf angewiesen, aus der ihm von den Herstellern eingeräumten Handelsspanne seine Kosten zu decken und etwaige Gewinne zu erwirtschaften.

Dem Tabakwaren-Handel in Deutschland stehen international agierende und gesteuerte Hersteller-Unternehmen gegenüber

Konstatiert werden muss in diesem Zusammenhang, dass dem Tabakwaren-Handel in Deutschland ein Herstelleroligopol aus international agierenden und international gesteuerten Einzelunternehmen gegenübersteht. Eine Interessenübereinstimmung zwischen diesen Herstellern und dem rein national tätigen Handel bezogen auf nationale Strategien zur Gestaltung des deutschen Marktes, respektive hinsichtlich der Gestaltung eines Gesamtwirtschaftsnutzens im hiesigen Markt, der allen an der Wertschöpfungskette beteiligten Wirtschaftsstufen notwendige Erträge sicherstellt, erscheint vor diesem Hintergrund immer schwieriger.
Verstärktes Preismarketing als Ergebnis einer sich dynamisierenden Tabakkontrollpolitik
Ein weiterer in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzender Sachverhalt bildet die internationale Tabakregulierungspolitik. Letztlich mit dem Ziel einer Reduzierung des Tabakkonsums greifen in Europa die EU-Institutionen und die nationalen Regierungen sowie supranationale Organisationen (WHO) massiv in das Marktgeschehen ein. Die starken Regulierungstendenzen – vor allem im Bereich der Kommunikation und Werbung beeinflussen die Markenpolitik der Hersteller ganz erheblich.
Massive Eingriffe in die Markenkommunikation sind Eingriffe in den Wettbewerb. In der Konsequenz muss sich der Wettbewerb auf andere noch verbliebene Felder, wie z.B. das Preismarketing verlagern. Jeder Hersteller wird vor dem Hintergrund drohender weiterer Kommunikationsrestriktionen bemüht sein, seinen Marktanteil vorher entsprechend auszubauen und zu festigen. Dies kann nur mittels preispolitischer Maßnahmen und damit auf dem Rücken der Wirtschaftlichkeit des Marktes sowie des Handels ausgetragen werden.

 

II. Politische Rahmenbedingungen für den Tabakwaren-Großhandel in Deutschland

Neben – exemplarisch angeführten – lebensmittelrechtlichen oder auch verbrauchsteuerrechtlichen Auflagen für das herstellende Gewerbe und zum Teilen auch für den  rein national tätigen Tabakwaren-Groß- und Einzelhandel  gilt es überdies festzustellen, dass der Schutzauftrag den der Staat für verschiedenste Produkte wahrzunehmen hat, bei Tabakerzeugnissen deutlich umfangreicher zu definieren ist. Nichtraucher sind vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, für Kinder und Jugendliche müssen hohe Hürden gesetzt werden, um den Einstieg ins Rauchen für diesen zu schützenden Personenkreis deutlich zu erschweren, der Umgang mit und die Abgabe von Tabakerzeugnissen  muss gesetzlich geregelt werden und überdies gilt es auch erwachsene Raucher über die gesundheitlichen Risiken des Rauchens allumfassend aufzuklären und ihnen Wege zum Ausstieg aus dem Rauchen zu eröffnen.

Zu diesem notwendigerweise durch den Gesetzgeber zu gewährleistenden Gesundheits- und Jugendschutzniveau  gibt es innerhalb der gesamten Tabakwirtschaft keine zwei Meinungen..

Die beschriebenen gesetzlichen Maßnahmen zur Tabakprävention in Kombination mit ergänzenden Aufklärungs- und Informationskampagnen – beispielsweise die „rauchfrei“-Jugendkampagne der BzGA,  haben sich in Deutschland bewährt und zeitigen deutliche Erfolge. So ist der  Anteil jugendlicher Raucher in den vergangenen zehn Jahren von 27,5 Prozent (2001) auf 11,7 Prozent (2011) zurückgegangen. Das ist der bislang niedrigste Wert seit Beginn der Erhebung Ende der 1970er-Jahre durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Damit ist aber auch gleichzeitig der Beleg erbracht, dass es gesundheitspolitische Erfolge auch ohne unverhält­nismäßige Eingriffe in den Markt erzielt werden können.
Die richtigen – weil nachweislich wirksamen – Rechtsrahmen sind folglich in Deutschland bereits gesetzt; eine auf Zeit angelegte Planungssicherheit für Staat und Wirtschaft durch das bis 2015 laufende Tabaksteuer-Modell sichergestellt und politischer Vertrauensschutz im Hinblick auf die durch den Zigarettenautomaten aufstellenden Handel getätigten Investitionen in Höhe von über 300 Mio. Euro in den technischen Jugendschutz durch eine klare Positionierung der Bundesregierung und der Vorgängerregierung zu dieser Lösung gewährleistet.
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