FREISCHALTUNG ERST AB 01.07.2026

Kostenlose Rücknahme von E-Zigaretten & Tabakerhitzern

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind Händler von E-Zigaretten und Tabakerhitzergeräten verpflichtet, entsprechende Altgeräte kostenlos zurückzunehmen. Über diese Plattform ermöglichen Ihnen die im BDTA organisierten Automatenaufsteller die unentgeltliche Rückgabe Ihrer ausgedienten E-Zigaretten und Tabakerhitzergeräten auf dem Postweg.

Was wird zurückgenommen?

Dieses Angebot gilt für elektronische Zigaretten (Vapes) und elektronische Tabakerhitzer, die als Altgeräte anfallen. Die Rücknahme erfolgt unentgeltlich und ist nicht an den Neukauf eines neuen Gerätes gebunden (sog. 0:1-Rücknahme).

Hinweis: Andere Elektro-Kleingeräte (unter 25 cm Kantenlänge, wie z. B. Handys oder Rasierer), die keine E-Zigaretten sind, werden über dieses spezialisierte Portal nicht angenommen, sofern der jeweilige Automatenbetreiber nicht über eine Großverkaufsfläche verfügt. Bitte entsorgen Sie sonstige Kleingeräte über die kommunalen Sammelstellen oder den stationären Handel.

Schritt-für-Schritt Anleitung zur Rückgabe

  1. Automatenaufsteller suchen

Bitte geben Sie im Suchfeld am Ende dieser Seite den Namen des Unternehmens ein, der auf dem Automatenaufkleber oder im Impressum am Automaten steht.

  1. Retourenlabel erstellen

Nach Auswahl des Aufstellers wird Ihnen ein Link zum Retourenportal (z. B. DHL oder Hermes) angezeigt. Dort geben Sie Ihre Absenderdaten ein und erhalten einen Rücksende-Code für die kostenlose Abgabe in der Filiale oder Packstation.

  1. Sicher verpacken (Bitte besonders beachten!)

Da E-Zigaretten Lithium-Ionen-Akkus enthalten, müssen beim Versand Sicherheitsvorschriften beachtet werden:

  • Es dürfen nur technisch intakte Geräte versendet werden (Gehäuse unversehrt, Akku nicht aufgebläht/heiß).
  • Nutzen Sie einen stabilen Karton oder gut gepolsterten Umschlag. Ein einfacher Briefumschlag ist nicht zulässig.
  • Wenn Sie mehr als 2 Geräte in einem Paket versenden, müssen Sie das Paket außen kennzeichnen.
  1. Abgabe

Bringen Sie die Sendung zur Annahmestelle (Postfiliale, Packstation, Paketshop) und zeigen Sie den generierten Rücksende-Code auf Ihrem Smartphone vor. Das Label wird dort für Sie gedruckt.

Gesetzliche Pflichtinformationen (§ 18 ElektroG)

Entnahme von Altbatterien

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe vom Altgerät zu trennen.
Hinweis für Vapes: Bei Einweg-E-Zigaretten ist der Akku in der Regel fest verbaut. Versuchen Sie aus Sicherheitsgründen (Kurzschlussgefahr) nicht, das Gehäuse gewaltsam zu öffnen. Geben Sie in diesem Fall das gesamte Gerät unzerlegt zurück.

Eigenverantwortung bei personenbezogenen Daten

Sollten Ihre Geräte personenbezogene Daten speichern (z. B. smarte Vapes mit App-Anbindung), sind Sie als Endnutzer vor der Rückgabe eigenverantwortlich für deren Löschung zuständig.

Verbot der Entsorgung über den Hausmüll

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern auf Ihren Geräten weist darauf hin, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht über den unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, sondern einer getrennten Erfassung zugeführt werden müssen.

 

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