Aktuelles
Tabaksteueränderung 2020
Tabaksteueränderung zum 15. Februar 2020 für Zigaretten und Feinschnitt
Bei der Besteuerung von Tabakwaren ab dem 15. Februar 2020 ergeben sich folgende Änderungen:
Der gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreis beträgt von 15. Februar 2020 bis 14. Februar 2021 30,1491 Cent je Zigarette bzw. 152,2906 Euro je Kilogramm Feinschnitt.
Die daraus resultierende Gesamtsteuerbelastung durch die Tabaksteuer und die Umsatzsteuer (Schwellenwert für die Mindeststeuerberechnung) beträgt 21,172 Cent je Zigarette bzw. 95,283 Euro je Kilogramm Feinschnitt.

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