Aktuelles
Tabaksteueränderung 2021
Tabaksteueränderung zum 15. Februar 2021 für Zigaretten und Feinschnitt
Bei der Besteuerung von Tabakwaren ab dem 15. Februar 2021 ergeben sich folgende Änderungen:
Der gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreis beträgt von 15. Februar 2021 bis 14. Februar 2022 30,8996 Cent je Zigarette bzw. 159,4326 Euro je Kilogramm Feinschnitt.
Die daraus resultierende Gesamtsteuerbelastung durch die Tabaksteuer und die Umsatzsteuer (Schwellenwert für die Mindeststeuerberechnung) beträgt 21,455 Cent je Zigarette bzw. 97,477 Euro je Kilogramm Feinschnitt.

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