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BDTA InternDie Geldkarte


{Initiative Geldkarte}

Gesamtbetrachtung Jahr 2009

Abgesetzte Mengen Tabakprodukte

WIESBADEN – Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im Jahr 2009 in Deutschland 1,4 Milliarden Zigaretten weniger versteuert als 2008 (– 1,6%). Ebenfalls rückläufig war die versteuerte Absatzmenge von Pfeifentabak (– 57,2%) und von Zigarren und Zigarillos (– 24,6%). Der stark gesunkene Absatz beim Pfeifentabak ist vor allem auf die geänderte steuerliche Behandlung der so genannten Pseudo-Pfeifentabake zurückzuführen, die seit Juli 2008 mit dem höheren Steuersatz von Feinschnitt besteuert werden. Der Absatz von Feinschnitt stieg 2009 um 11,7% gegenüber dem Vorjahr an.

Insgesamt wurden im Jahr 2009 Tabakwaren mit einem Kleinverkaufswert (Verkaufswert im Handel) von 22,8 Milliarden Euro versteuert, das waren rund 315 Millionen Euro oder 1,4% mehr als im Vor­jahr. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Steuerzeichenbezug von Herstellern und Händlern nach Abzug von Steuererstattungen für zurückgegebene Banderolen (Netto-Bezug).

 

Im Jahr 2009 wurden nach Abzug der Steuererstattungen folgende Tabakerzeugnisse in Deutschland versteuert:

 

Netto-Bezug von Steuerzeichen im Jahr 2009

Tabakerzeugnis

Versteuerte Verkaufswerte
(in Millionen Euro)

Jahr 2009
gegenüber
Jahr 2008
in %

Versteuerte
Mengen

Jahr 2009
gegenüber
Jahr 2008
in %

 

 

 

 

 

Zigaretten

19 625,0

1,0

86,6 Milliarden Stück

– 1,6

Zigarren und
  Zigarillos


626,1


– 13,0


3,8 Milliarden Stück


– 24,6

Feinschnitt

2 435,8

12,2

24 404 Tonnen

11,7

Pfeifentabak

87,9

– 39,4

806 Tonnen

– 57,2

 

 

 

 

 

Insgesamt

22 774,8

1,4

X

X

Darunter:
    Steuerwerte


13 555,7


– 0,2


X


X

 

Detaillierte Informationen zur Tabaksteuerstatistik bietet die Fachserie 14, Reihe 9.1.1, die im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen, Suchwort „Absatz von Tabakwaren“, kostenlos erhältlich ist.

 


BDTA Jahresversammlung 2010
Die BDTA-Jahresversammlung 2010 findet am 19./20. Mai in Berlin statt.


 
Änderung des Jugendschutzgesetz zum 1. September 2007
Ab 1. September 2007 dürfen Tabakwaren nur noch an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Für den Verkauf über Zigarettenautomaten wird eine Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2009 gewährt.
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